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Barmenia Versicherungen
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Hotlines/Kundenbetreuung

Kapital bildende Lebensversicherung für Familien

Den gewohnten Lebensstandard fürs Alter sichern
Rechtzeitig Vorsorge zu treffen ist für die Zeit nach dem Berufsleben wichtig. Wer dann nur auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen ist, muss zurückstecken. Denn die Rente ist schon heute niedriger als das letzte Nettoeinkommen und das Rentenniveau wird in den nächsten Jahren weiter sinken. Die Kosten für Wohnung oder Haus, Kleidung, Ernährung, Urlaub oder Auto laufen aber weiter.

Die Versorgung der Hinterbliebenen
Häufig ist nur ein Ehepartner erwerbstätig und somit der einzige Ernährer der Familie. Stirbt er oder sie, hat es die Familie immer schwer, den Unterhalt zu bestreiten, besonders dann, wenn noch kleine Kinder da sind. Mit der Versicherungsleistung, die im Todesfall ausbezahlt wird, ist die Familie abgesichert und kann mit der neuen Situation zumindest finanziell besser fertig werden.

Bei Ablauf Ihrer Versicherung erhalten Sie eine Kapitalabfindung (Erlebensfall-Leistung) in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligungen und ggf. abzüglich Steuern.

Selbstverständlich können Sie diese Kapitalleistung auch ganz oder teilweise in eine sofort beginnende Rentenversicherung einzahlen, um eine lebenslange Rente zu erhalten.

Die Kapital bildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall vereint diese beiden Absicherungsziele. Sie ist dadurch auch als Hypothekentilgungsversicherung besonders gut geeignet.

Die Highlights auf einen Blick
  • Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall 
  • Altersvorsorge
  • Flexibler Einsatz bei Absicherungszielen

Steuerliche Behandlung
Die Ablaufleistung unterliegt - abzüglich der Summe der gezahlten Beiträge - der Steuerpflicht. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und hat die Laufzeit mindestens 12 Jahre betragen, ist nur die Hälfte dieses Betrages mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Bei Auszahlung im Todesfall besteht keine Einkommensteuerpflicht.

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Soziale Netzwerke

Facebook
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