Kfz-Versicherung: Entschädigungsausfallschutz bei Auslandsreisen
Gleicher Versicherungsschutz im Ausland? Mit der Barmenia schon!
Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, muss mit erheblich geringeren Entschädigungen als in Deutschland rechnen. Schäden im Ausland werden nach dem jeweiligen nationalen Recht reguliert. Nach ausländischem Recht sind Gutachter- oder Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung häufig nicht ersatzpflichtig. Außerdem sehen die gesetzlichen Vorschriften in vielen Ländern nur völlig unzureichende Versicherungssummen vor. So beträgt z. B. in Griechenland die gesetzliche Mindestversicherungssumme für Personenschäden 750.000 EUR (pro Person), für Sachschäden insgesamt nur 750.000 EUR. (Stand 01/2011)
Wie Sie sehen, bleiben Sie bei einem Schaden im Ausland unter Umständen auf einem Teil Ihrer berechtigten Ersatzansprüche sitzen. Mit der Barmenia-Kfz-Versicherung Europa-Deckung made in Germany werden Sie nach einem Schaden im Ausland so gestellt, als ob Ihr Unfallgegner auch nach deutschem Recht versichert gewesen wäre. Damit können Sie unbeschwert Ihre Reisen genießen.
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