Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Kfz-Versicherung
- Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht- und der Kasko-Versicherung?
- In welchen Ländern gilt die Grüne Karte? Muss diese immer mitgeführt werden?
- Zusätzlicher Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen Kfz durch Fremdverschulden im Ausland möglich? Stichwort: Entschädigungsausfallschutz
- Beginn des Versicherungsschutzes in der Vollkaskoversicherung?
- Welchen Versicherungsschutz bietet die Zusatz-Haftpflicht-Versicherung für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)?
- Sind auch Schutzbriefleistungen versichert?
- Besteht Versicherungsschutz für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen?
- Was passiert mit der Kfz-Versicherung bei Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeugs?
Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht- und der Kasko-Versicherung?
Versicherungsschutz besteht in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kasko-Versicherung in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ist Ihnen eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt worden, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
In welchen Ländern gilt die Grüne Karte? Muss diese immer mitgeführt werden?
Die Grüne Karte gilt für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung in allen darin aufgeführten Ländern, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind (siehe auch Geltungsbereich Kfz-Haftpflicht-Versicherung).
Bei Auslandsreisen ist es ratsam, die Grüne Karte immer mitzuführen.
Zusätzlicher Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen Kfz durch Fremdverschulden im Ausland möglich? Stichwort: Entschädigungsausfallschutz
Haben Sie in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung die „Barmenia-Europa-Deckung made in Germany“ abgeschlossen, werden Sie nach einem Schaden durch Fremdverschulden im Ausland so gestellt, als ob Ihr Unfallgegner auch nach deutschem Recht versichert gewesen wäre.
Beginn des Versicherungsschutzes in der Vollkaskoversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben.
Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins beginnen, so kann eine schriftliche vorläufige Deckungszusage erteilt werden, wenn ein ordnungsgemäßer Antrag gestellt worden ist.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Zusatz-Haftpflicht-Versicherung für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)?
Sie bietet in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung für den vorübergehenden Gebrauch eines fremden im Ausland gemieteten PKW´s, Camping-Kfz oder Kraftrades den fehlenden Versicherungsschutz über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus bis zur Höhe der für Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung vereinbarten Deckungssummen.
Sie gilt für Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt oder den uns von Ihnen bereits vor Eintritt eines Versicherungsfalles ausdrücklich benannten Fahrer sowie den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährten.
Sind auch Schutzbriefleistungen versichert?
Wenn in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung die „Barmenia-Europa-Deckung made in Germany“ besteht, ist ein kompletter Schutzbrief mit fahrzeug- und personenbezogenen Leistungen im Versicherungsschutz enthalten. Eine vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie ab Seite 16 in Ihrem Kfz-Serviceheft sowie ab Ziffer A.1.7. in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
Besteht Versicherungsschutz für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen?
Für Zulassungsfahrten innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempeltem Kennzeichen und für Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette besteht in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz. Außerdem sind Fahrten zur Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgassonderuntersuchung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
Was passiert mit der Kfz-Versicherung bei Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeugs?
Die Versicherung geht bei Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeugs unabhängig von der Ummeldung des Fahrzeugs auf den Erwerber über. Nach der Veräußerung anfallende Schäden gehen zu Lasten des Erwerbers. Deshalb ist es wichtig, dass der Versicherer unverzüglich von der Veräußerung unterrichtet wird und ihm Name und Anschrift des Erwerbers mitgeteilt werden.
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- Kfz-Versicherung
- Zusatzversicherungen.
- Weiteres Internetangebot: versicherung.de

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